♻️ Pfand- und Leergutinformationen
Leergut zurückgeben – einfach und unkompliziert
Mehrweg- und Einweggebinde mit Pfand sind ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Getränkekreislaufs. Deshalb nehmen wir pfandpflichtiges Leergut im Rahmen unserer Lieferbedingungen gerne zurück und verrechnen das Pfand direkt mit Ihrer Bestellung.
♻️ Leergutrücknahme bei einer Lieferung
Bei einer Getränkelieferung nehmen wir pfandpflichtiges Leergut bis zur Menge der gleichzeitig gelieferten Gebinde kostenfrei zurück.
Bitte stellen Sie das Leergut möglichst sortenrein und gut zugänglich bereit. So können wir die Rücknahme schnell durchführen und das Pfand unmittelbar verrechnen.
🚚 Leergutabholung ohne Getränkelieferung
Selbstverständlich holen wir Ihr Leergut auch ohne eine neue Getränkebestellung ab.
Für diesen Service gelten die in unserer Preis- und Leistungsübersicht veröffentlichten Konditionen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin mit unserem Kundenservice.
📦 Welche Gebinde nehmen wir zurück?
Wir nehmen pfandpflichtige Getränkeverpackungen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen unserer Lieferbedingungen zurück.
Hierzu gehören insbesondere:
- Mehrwegflaschen
- Mehrwegkästen und Getränkekisten
- Einwegflaschen mit Pfand
- Getränkedosen mit Einwegpfand
Bitte stellen Sie das Leergut möglichst sortenrein und gut zugänglich bereit. So können wir die Rücknahme und die Pfandverrechnung schnell und unkompliziert durchführen.
Hinweis
Grundsätzlich nehmen wir auch pfandpflichtiges Leergut anderer Händler zurück, sofern dieses zu unserem Sortiment gehört oder über unsere Lieferanten zurückgeführt werden kann. Die Annahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer betrieblichen Möglichkeiten.
💶 Pfandverrechnung
Das zurückgenommene Leergut wird entsprechend den geltenden Pfandregelungen verrechnet.
Die Pfandgutschrift erfolgt im Rahmen einer Getränkelieferung oder nach individueller Vereinbarung.
💡 Gut zu wissen
Leergut, das über die gleichzeitig gelieferte Menge hinausgeht, nehmen wir – soweit Transportkapazität vorhanden ist – gerne mit. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht jedoch nicht.
❓ Noch Fragen?
Sollten Sie Fragen zur Leergutrücknahme oder zur Pfandverrechnung haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung eines nachhaltigen Mehrwegsystems und freuen uns, Sie zuverlässig mit Getränken und weiteren Produkten beliefern zu dürfen.